Die Moderation beruht auf der Charta von de.admin.news.announce, wie sie von den Netzteilnehmern per CfV (Ergebnis vom 8. April 1997) beschlossen wurde:
In dieser Gruppe werden Diskussions- (RfD, Request for Discussion) und Abstimmungsaufrufe (CfV, Call for Votes), Abstimmungsergebnisse und Listen laufender Verfahren betreffend die Einrichtung, Entfernung und Veränderung von Gruppen unter de.* (ohne de.alt.*), die zugehörigen Kontrollnachrichten, sowie Administration, Regelwerk und Moderation betreffende Artikel gepostet.
Die wichtigsten weiteren Grundlagen für die Arbeit der Moderation sind die »Regeln für die Einrichtung und Entfernung von Usenet-Gruppen« (Einrichtungsregeln) sowie die »Regeln zur Neuwahl des Moderators von de.admin.news.announce« (Neuwahlregeln), beide zu finden in de.admin.infos.
Die Moderation versteht sich als Serviceeinrichtung und fühlt sich bei der Erfüllung dieses Service folgenden Zielen verpflichtet:
Dieses Moderationskonzept gibt Auskunft darüber, wie wir diese Ziele zu erreichen versuchen.
Gemäss der in Teil 3 Abs. 4 der Einrichtungsregeln niedergelegten Tradition werden wir uns bei allen Entscheidungen als Moderatoren bemühen, uns nicht an die Buchstaben, sondern an den Geist einer Regel zu halten. Wenn man uns also überzeugen kann, werden Regelabweichungen im Einzelfall akzeptiert. Auf das Überzeugen legen wir in einem solchen Fall allerdings Wert!
Die Kontaktadresse der Moderation sowie die Einsendeadresse für in de.admin.news.annouce zu veröffentlichende Artikel lautet:
<moderator@dana.de>
Die Verwaltung der Usenet-Hierarchie de.* soll zwar primär im Usenet ablaufen und dort nachvollziehbar sein. Dennoch will die Moderation ihre Website zu einem umfassenden Anlaufpunkt für Informationen über die Hierarchie de.* und ihre Verwaltung, also insbesondere die Vorgänge im Zusammenhang mit de.admin.news.announce, machen. Die Adresse dieser Website lautet:
http://www.dana.de/
Vorschläge, Kommentare, Lob und konstruktive Kritik sollten nicht an die Moderation, sondern an den dana-Webseitenbetreuer geschickt werden. Dieser ist unter webmaster@dana.de zu erreichen.
Im derzeitigen Moderationsteam sind die Aufgabengebiete fest an
bestimmte Mitglieder des Teams vergeben. Auf diese Weise ist auch für
Aussenstehende ersichtlich, wer wofür verantwortlich ist; denn jeder
postet seine Artikel selbst und steht dafür mit seinem Namen im
Artikel-Header (Sender
bzw. X-Sender
) und seiner PGP-Signatur ein.
Die Verfahrensbetreuer sind verantwortlich für ein Verfahren vom Zeitpunkt der Zuteilung bis und einschließlich des Results und halten den dazu nötigen Kontakt mit den Proponenten und Wahlleitern. Darüberhinaus sind sie zuständig für die Abwicklung von Nachwahlen (siehe 4.) und können als Berichterstatter die Bearbeitung von Einsprüchen (siehe 5.6) übernehmen.
Der Umsetzungsbeauftragte setzt die Abstimmungsentscheidungen durch Versenden der nötigen newgroup-, rmgroup- und checkgroups-Nachrichten um, veranlasst gegebenenfalls die Umsetzung von Einscheidungen anderer Art und postet regelmäßig die Anleitung "how to add de.ALL". Außerdem beobachtet er de.alt.admin und stellt nach bestem Wissen und Gewissen eine Gruppenliste zusammen, die er in die checkgroups-Nachricht integriert. Trotzdem bleibt de.alt.* unabhängig, und die von der dana-Moderation versandte checkgroups-Nachricht wird für de.alt.* auch künftig keinerlei Verbindlichkeit für sich beanspruchen. Auch kann er als Berichterstatter die Bearbeitung von Einsprüchen (siehe 5.6) übernehmen oder eine Nachwahl (siehe 4.) betreuen.
Der Statusverwalter koordiniert die Verteilung der Aufgaben in der Moderation und überwacht die Einhaltung von Terminen. Darüberhinaus kann er auch als Berichterstatter die Bearbeitung von Einsprüchen (siehe 5.6) übernehmen oder eine Nachwahl (siehe 4.) betreuen. Er ist weiterhin zuständig für die Bearbeitung sonstiger Anfragen, die weder ein Verfahren begründen noch einem laufenden Verfahren zugeordet werden können. Schließlich veröffentlicht er ungefähr einmal die Woche eine Liste der derzeit laufenden Verfahren als "dana-Status" in de.admin.news.announce.
Jedes Moderationsmitglied ist in eine dieser Aufgaben gewählt. Verfahrensbetreuer gibt es vier, alle anderen Aufgaben sind einfach besetzt. Die aktuelle Zusammensetzung der Moderation und die Verteilung der Aufgaben ist dem Statusposting zu entnehmen.
Aufgaben, die durch diese Aufgabenteilung nicht abgedeckt sind, werden durch die Moderation intern vergeben. Gegebenenfalls können auch Nicht-Moderatoren manche solcher Aufgaben übernehmen (z.B. dana-Webmaster).
Jedes Mitglied der Moderation betreut seine Aufgaben selbständig. An zwei Punkten gilt jedoch das Vier-Augen-Prinzip:
Stellvertretungen für zeitweilig abwesende Moderationsmitglieder werden intern festgelegt. In dringenden Fällen kann mit Zustimmung des zuständigen Moderationsmitgliedes jedes andere Mitglied des Teams eine Aufgabe übernehmen.
Um der Netzöffentlichkeit ein Maximum an Einflußmöglichkeit zu geben, verpflichten wir uns, daß jedes Mitglied der Moderation auch einzeln ersetzt werden kann. So muß die Unzufriedenheit mit einem bestimmten Mitglied nicht gleich in einer Abwahl des gesamten Teams gipfeln, was natürlich weiterhin möglich ist. Zudem werden alle Ämter in der Moderation nur auf Zeit besetzt; nach Ablauf der Amtszeit eines Moderators erfolgt eine automatische Nachwahl, bei der jeder Usenet-Teilnehmer kandidieren kann.
Abwahlanträge und Bewerbungen für freiwerdende Aufgabenbereiche können jederzeit eingereicht werden. Die Moderation kann jedoch Abwahlanträge gegen Moderatoren ablehnen, deren Wahl oder letzte Bestätigung im Amt weniger als drei Monate zurückliegt. Abwahlanträge müssen mindestens einen Alternativkandidaten benennen, der statt des zur Abwahl vorgeschlagenen Moderators den Posten besetzen möchte.
Jeder Posten in der Moderation wird im Normalfall einmal jährlich zu einem festgelegten Termin - im Januar, Mai, oder September eines Jahres - neu ausgeschrieben; die Verteilung der Posten auf die Wahltermine ist im Status aufgeführt. Abwahlanträge in zeitlicher Nähe zu den turnusgemäßen Nachwahlen werden mit diesen verknüpft, ansonsten außer der Reihe abgewickelt.
Nicht besetzte Posten werden bis zu ihrer Besetzung bei jedem folgenden Wahltermin erneut ausgeschrieben.
Die Amtszeit eines Moderators reicht im Normalfall bis zum Ende der nächsten turnusgemäßen Neuwahl. Findet eine solche Wahl außerhalb des Turnus statt, und ist der Beginn des Neuwahlmonats der nächsten regulären Wahl für den Posten bei Veröffentlichung des ersten Bewerbungsaufrufes nicht mehr als sechs Monate entfernt, so enfällt die nächste reguläre Wahl für diesen Posten.
Jedes - turnusgemäße oder außerordentliche - Nachwahlverfahren beginnt mit einer Wahlankündigung, der sich eine in der Regel zweiwöchige Bewerbungsphase anschließt. Danach wird durch einen Wahlaufruf die eigentliche Abstimmung eingeleitet, die normalerweise ebenfalls zwei Wochen lang läuft. Die genauen, für die jeweilige Wahl verbindlichen Fristen sind Wahlankündigung und -aufruf zu entnehmen.
Als Moderator gewählt werden kann nur, wer mehr JA- als NEIN- Stimmen auf sich vereinigen kann. Sollten mehrere Kandidaten für einen Posten diese Bedingung erfüllen, so gilt derjenige von ihnen als gewählt, der die größte Differenz zwischen JA- und NEIN- Stimmen aufweist; bei gleicher Differenz gibt die höchste JA-Stimmenzahl den Ausschlag.
Wenn sich für alle ausgeschriebenen Posten entweder niemand oder nur der jeweilige Amtsinhaber erneut beworben hat, entfällt die Wahl und die betroffenen Amtsinhaber gelten für eine weitere Amtsperiode als gewählt.
Bei Amtsübergabe infolge von Nachwahlen überschneiden sich die Amtszeiten der ausscheidenden und einrückenden Moderatoren nach deren Absprache um in der Regel zwei Wochen, um einen möglichst reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Die Moderation erwartet von Proponenten, Wahlleitern und Einsprechenden, daß sie für die Dauer des jeweiligen Verfahrens unter ein- und derselben E-Mail-Adresse erreichbar sind. Benennt der Einreicher nicht ausdrücklich eine E-Mail-Adresse zur Kommunikation mit der Moderation, so betrachtet die Moderation die Antwort- (Reply-To:), oder falls nicht vorhanden, die Autoren- Adresse (From:) der ersten Einreichung als für die Kommunikation mit dem Einreicher bestimmt.
Ebenso erwartet die Moderation eine für die Dauer des jeweiligen Verfahrens gleichbleibende Antwort- und/oder Kontaktadresse für die in de.admin.news.announce zu veröfentlichenden Artikel des Einreichers; sollte dieser die Adresse(n) nicht ausdrücklich benennen, übernimmt die Moderation hier ebenfalls Antwort- und Autorenadresse aus der ersten Einreichung.
Die Moderation veröffentlicht Artikel zu laufenden Verfahren grundsätzlich mit einer jeweils einheitlich strukturierten Subject-Zeile, damit die für den Leser wesentlichen Informationen in sinnvoller, verläßlicher Weise kommuniziert werden. Dabei wird folgendes Format verwendet:
Schritt Gruppenname(n) (Verfahrenstyp)
wobei der Schritt für den durch den Artikel erreichten Verfahrensschritt steht:
Bei Verfahren, die keine Änderungen am Gruppenbestand proponieren, wird soweit möglich analog verfahren.
Die Moderation wird RfDs und CfVs im Allgemeinen in jene Gruppen crossposten, die der Proponent wünscht. Sie behält sich aber vor, die Newsgruppenliste zu erweitern oder zu kürzen, z.B. wenn versäumt wurde, eine direkt betroffene Gruppe einzubeziehen, oder wenn der Proponent ein Crossposting quer durch de.* vorgeschlagen hat. Solche Änderungen seitens der Moderation werden im RfD/CfV dokumentiert.
Ein RfD/CfV wird von der Moderation grundsätzlich nicht in eine andere Toplevel-Hierarchie crossgepostet oder an eine Mailingliste geschickt.
Wenn ein Proponent nichts mehr von sich hören lässt, wird das Verfahren nach drei Wochen im Status als "überfällig" geführt. Nach fünf Wochen ist ein Verfahren "verfallen" und muss mit einem neuen 1.RfD begonnen werden. Ausnahmen von dieser Regel sind auf Wunsch des Proponenten möglich, z.B. wenn er den Ausgang eines anderen Verfahrens abwarten will.
Ebenso betrachten wir das Result einer Abstimmung drei Wochen nach ihrem Ende als "überfällig" und das Verfahren fünf Wochen danach als "verfallen", wenn der Wahlleiter in dieser Zeit nicht das Result zur Veröffentlichung einreicht. Ausnahmen von dieser Regel sind in begründeten Fällen auf Wunsch des Wahlleiters möglich.
Die Moderation nimmt jederzeit Hinweise entgegen, wenn ein Netzteilnehmer der Meinung ist, ein bestimmtes Verfahren laufe nicht so ab wie von den Einrichtungsregeln vorgesehen, eine Abstimmung werde durch bestimmte Umstände möglicherweise verfälscht, oder ein Verfahren sei sonst in irgendeiner Weise nicht fair. Die Moderation wird sich bemühen, in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten eine saubere Lösung zu finden.
Formelle Einsprüche nimmt die Moderation nur gegen Abstimmungsresultate entgegen. Sie bemüht sich, diese so zu behandeln, dass die daraus entstehenden Verzögerungen möglichst gering sind. Die Moderation teilt jedem Einspruch einen Berichterstatter zu, der den Kontakt zu allen Beteiligten hält, die notwendigen Informationen sammelt, die Entscheidungsfindung koordiniert und schließlich die Entscheidung formuliert und nach interner Freigabe veröffentlicht.
Enthält ein Einspruch keine Begründung, stellt er nicht näher belegte Tatsachenbehauptungen auf oder erschöpft er sich in der Wiederholung von bereits in früheren Einsprüchen als nicht hinreichend beschiedenen Begründungen, so wird die Moderation den Einreicher auf diese Mängel hinweisen und den Einspruch erst nach Rückantwort -- sofern dies dann noch gewünscht wird -- annehmen und veröffentlichen. Veröffentlichte Einsprüche dieser Art kann die Moderation mit Verweis auf den Mangel einmütig als offensichtlich unbegründet abweisen, ohne die im Einspruch behauptete Unregelmäßigkeit näher zu prüfen. Ergeben sich anderweitig (z.B. aus anderen laufenden Einsprüchen) Erkenntnisse oder zumindestens die Erwartung solche zu erhalten, so berücksichtigt die Moderation dies bei der Entscheidung über die offensichtliche Unbegründetheit.
Wenn über eine Frage im Team kein Konsens erzielt werden kann, führt die Moderation eine interne Abstimmung durch. Jedes Moderationsmitglied kann dabei eine solche Abstimmung verlangen.
Jedes Moderationsmitglied hat bei internen Abstimmungen gleiches Stimmrecht. Ein Einspruch bzw. Antrag gilt als angenommen, wenn er mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält. Als Ergebnis der Abstimmung werden nur die Summe der Ja- und Nein-Stimmen, nicht jedoch die einzelnen Stimmabgaben mitgeteilt.